Der Berufsbildungsbereich (BBB) richtet sich an Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben ist. Die Dauer des Eingangsverfahrens beträgt vier Wochen bis drei Monate.
Im Berufsbildungsbereich werden lebenspraktische Kenntnisse vermittelt und die Teilnehmer werden auf die Arbeit in den einzelnen Arbeitsbereichen bzw. auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Dazu absolvieren sie Praktika in den Arbeitsbereichen und erlernen handwerkliche Fertigkeiten. Die Förderung im Berufsbildungsbereich untergliedert sich in erstes und zweites Bildungsjahr.
Kostenträger der beruflichen Bildungsmaßnahme ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung.
Zertifizierung des Berufsbildungsbereiches
Am 6.April 2012 ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) in Kraft getreten.
Danach waren wir angehalten, unseren Bereich der Berufsbildung zertifizieren zu lassen. Der Berufsbildungsbereich der Heilpädagogischen Hilfe Querfurt e.V. erhielt mit Datum vom 28.12.2012 das von der Bundesagentur für Arbeit für die weitere Arbeit des Berufsbildungs-bereiches erforderliche Zertifikat. Die Zertifizierung nach der AZAV war für 5 Jahre gültig.
Die aktuelle Zertifizierung des Berufsbildungsbereiches durch die Firma Kiwa ZERTPUNKT GmbH fand am 28.12.2022 statt und ist bis zum 27.12.2027 gültig.
Zertifikat

