Berufsbildungsbereich
Im Eingangs- und Berufsbildungsbereich sammeln die behinderten Mitarbeiter erste Erfahrungen mit der Arbeit in unserer Werkstatt für Behinderte.
Im Eingangsverfahren soll festgestellt werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist. Die Dauer des Eingangsverfahrens beträgt vier Wochen bis drei Monate.
Im Berufsbildungsbereich werden lebenspraktische Kenntnisse vermittelt und die Teilnehmer werden auf die Arbeit in den einzelnen Arbeitsbereichen vorbereitet. Dazu absolvieren sie Praktika in den Arbeitsbereichen und erlernen handwerkliche Fertigkeiten. Die Förderung im Berufsbildungsbereich untergliedert sich in erstes und zweites Bildungsjahr.
Zertifizierung des Berufsbildungsbereiches
Am 6.April 2012 ist Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) in Kraft getreten.
Danach waren wir angehalten, unseren Bereich der Berufsbildung zertifizieren zu lassen.
Der Berufsbildungsbereich der Heilpädagogischen Hilfe Querfurt e.V. erhielt mit Datum vom 28.12.2012 das von der Bundesagentur für Arbeit für die weitere Arbeit des Berufsbildungsbereiches erforderliche Zertifikat. Die Zertifizierung nach der AZAV war für 5 Jahre gültig.
Die aktuelle Zertifizierung des Berufsbildungsbereiches durch die Firma Kiwa ZERTPUNKT GmbH fand am 28.12.2022 statt und ist bis zum 27.12.2027 gültig.